Seit dem 1. Januar 2005 ist das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in Kraft. Ein Instrument zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt sind die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II.
Das JAZ koordiniert und vermittelt diese zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten (AGH) überwiegend für den Bereich der katholischen Einrichtungen in Münster.
Dauer/Beginn:
6 bis maximal 12 Monate (laufender Einstieg)
Vergütung:
1,50 € pro geleisteter Arbeitsstunde Mehraufwandsentschädigung (zzgl. zum Arbeitslosengeld II) und ggf. Übernahme der Fahrtkosten
Ludgera Simon
simon[at]jaz-muenster.de
Tel. 02 51 / 6 09 44 - 17
Rita Ostendorf-Terbrack
ostendorf-terbrack[at]jaz-muenster.de
Tel. 02 51 / 6 09 44 - 14
Hier können Sie den Flyer der Arbeitsgelegenheiten (0.1 MB) herunterladen.
Das JAZ engagierte sich in den letzten beiden Jahren im Modellprojekt Gemeinwohlarbeit NRW. Mehr zum Projekt: www.gemeinwohlarbeit.org





